Kfz & Führerschein Angelegenheiten
Umstellung verschiedener Verfahren auf den Postweg
Die Kreisverwaltung hat seit dem 17. März für den Publikumsverkehr geschlossen. Das betrifft auch die Fahrerlaubnisbehörde und das Bürgerbüro. Lediglich dringende Anliegen können in eingeschränktem Umfang per Terminvereinbarung erledigt werden.
Die Möglichkeit der Beantragung auf dem Postweg gilt ausschließlich für die Zeiten der Schließung der Kreisverwaltung zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem neuartigen Coronavirus. Damit sollen betroffene Bürger, die dringend auf eine dieser Dienstleistungen angewiesen sind, entlastet werden.
- Telefonische Terminvereinbarungen
- Terminvereinbarung - Regelungen für Bürger und Händler
- Führerschein
- Führerschein - Ersterteilung, Verlängerung, Erweiterung nur Busführerschein
- Führerschein - Ersatz bei Verlust oder Diebstahl
- Führerschein - Personenbeförderungsschein
- Führerschein - Verlängerung der LKW Führerscheine
- Führerschein - Ersterteilung, Verlängerung, Erweiterung nur Busführerschein
- Führerschein - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung
- Führerschein - ausländische Fahrerlaubnis - EU oder EWR - Staaten
- Führerschein - ausländische Fahrerlaubnis - aus nicht-EU-Staaten
- Führerschein - Eintrag der Schlüsselzahlen 96 / 196
- Führerschein - Umtausch in den EU-Führerschein
- Führerschein - Namensänderung
- Fahrerkarte -Dienstleistungen
- Fahrerkarte - Erstmalige Beantragung
- Fahrerkarte - Verlängerung
- Fahrerkarte - Ersatz bei Diebstahl oder Verlust
Zuletzt aktualisiert am: 04.01.2021