Hilfe - Finden und anbieten

Das Corona-Virus fordert den Einsatz von vielen Personen. Neben dem medizinischen und pflegerischen Personal, den Einsatzkräften, den Krisenstäben, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und vielen weiteren Personengruppen, werden aktuell und zukünftig weitere Personen benötigt, um Einrichtungen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung zu unterstützen oder bei der Kontaktpersonennachverfolgung zu helfen.
Es gibt aber auch viele Mitmenschen, die sich in dieser Zeit engagieren wollen.
Der Märkische Kreis möchte beiden Bedürfnissen eine Plattform bieten.
Kontaktdaten der Zentralen Anlaufstelle
Tel.: 02351 966-5800
ICH HELFE
Im Formular werden medizinische und pflegerische Qualifikationen abgefragt, die in der Vergangenheit erworben wurden und eingesetzt werden können. Auf den Eintrag erfolgt keine unmittelbare Antwort.
Die von Ihnen eingetragenen Angaben werden an Einrichtungen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung weitergegeben die einen Bedarf angemeldet haben. Eine Kontaktaufnahme mit Ihnen erfolgt über die jeweilige Einrichtung.
Dieses Angebot von Seiten des Märkischen Kreises ist eine reine Vermittlungsplattform und nimmt keinen Einfluss auf die Ausgestaltung eines ggf. folgenden Arbeitsvertrages.
ICH BRAUCHE HILFE
Im Formular können Sie Suchkriterien einstellen. Die eingetragenen Angaben werden bei uns gespeichert.
Sollten sich Helfer gemeldet haben die zu Ihren Angaben passen, werden wir einen Kontakt herstellen.
Dieses Angebot von Seiten des Märkischen Kreises ist eine reine Vermittlungsplattform und nimmt keinen Einfluss auf die Ausgestaltung eines ggf. folgenden Arbeitsvertrages.
Freiwillige Mitarbeit vom medizinischem Personal im Impfzentrum
Interessenten aus dem medizinischen Bereich wenden sich bitte unter nachstehenden Links direkt an die KVWL:
Arzt/Ärztin (m/w/d) im Impfzentrum
Medizinisches Fachpersonal (m/w/d) im Impfzentrum
Verordnung zur Ausübung eines Freiwilligendienstes in einer epidemischen Lage (Freiwilligendienst-Verordnung NRW) - in der ab 17. Dezember 2020 gültigen Fassung
Die Landesregierung regelt mit der „Verordnung zur Ausübung eines Freiwilligendienstes in einer epidemischen Lage“ (FdVO NRW) die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Freiwilligen im Gesundheitswesen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Nicht nur die Freiwilligen selbst, sondern auch die Impfzentren, stationäre oder mobile Abstrichzentren, Krankenhäuser, stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Rettungsdienste und die unteren Gesundheitsbehörden haben damit Klarheit, wie sie das Freiwilligenregister nutzen können.

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