Menü

Tierkörperbeseitigung

Kadaver, tote Tiere, totes Tier, Veterinärwesen, Veterinäramt

Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse müssen nach dem Gesetz unschädlich beseitigt werden. Der Märkische Kreis ist für die Beseitigung verantwortlich und organisiert sie.

Details einblenden

Ansprechpartner

Herr Dr. Trappe
02351 / 966-6550
Zuständigkeit:
FD 76 - Verbraucherschutz/Veterinärwesen
Kreishaus Lüdenscheid
Raum: 062
Zuletzt aktualisiert am: 06.10.2021