Tierhaltungen - Tierarzneimittelüberwachung
Verabreichung von Arzneimitteln bei Tieren, Medikamente für Tiere,Behandlung von Tieren, Veterinärwesen
Der Märkische Kreis kontrolliert und überwacht den Einsatz von Arzneimitteleinsatz bei Tieren
Behandlungen einzelne Tiere oder ganzer Herden, die der Produktion von Lebensmitteln dienen, mit Arztneimitteln, müssen lückenlos durch den Tierarzt und auch durch den Landwirt im Tierimstoffkontrollbuch mit exakten Angaben dokumentiert werden.
Mindestens einmal jährlich hat der Tierarzt eine „Inventur" vorzunehmen und zu überprüfen, ob der Bestand der Mittel, der sich aus dem Erwerb und der Abgabe ergibt, mit dem vorhandenen Bestand übereinstimmt. Über das Datum und das Ergebnis der Prüfung sind Aufzeichnungen zu machen.
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Ansprechpartner
Herr
Dr.
Trappe
Telefon: 02351 / 966-6550
E-Mail: j.trappe@maerkischer-kreis.de
Zuständigkeit:
FD 76 - Verbraucherschutz/Veterinärwesen
Kreishaus Lüdenscheid
Raum: 062
Zuletzt aktualisiert am: 06.10.2021