Tierhaltung - Vorschriften für das Halten von Schweinen
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Schweinehaltungen werden regelmäßig auf die Einhaltung der einschlägigen Hygiene- und Tierschutzvorschriften überprüft.
Schweine werden regelmäßig stichprobenartig auf die Aujeszkysche Krankheit untersucht; dazu werden Blutproben von den Tieren genommen.
Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Wer Schweine hält :
- meldet diese bei der Tierseuchenkasse
- führt ein Bestandsregister Schweine, in dem sämtliche Zu- und Abgänge mit Angabe des Datums, der Herkunft bzw. des Verbleibs unverzüglich eingetragen werden. Zeitgleich sind Zugänge im Bestand bei HI-Tier durch den die Schweine übernehmendem Betrieb der zentralen Datenbank zu melden.
- berücksichtigt die Anforderungen der Schweinehaltungshygiene-Verordnung.
- verzeichnet jede Anwendung apothekenpflichtiger Tierarzneimittel in einem Bestandsbuch
Untersuchungspflicht !! Schweine müssen regelmäßig stichprobenartig auf die Aujeszkysche Krankheit untersucht werden
Ohrmarken erhalten Sie beim:
LKV Nordrhein-Westfalen e.V.
Postfach 92 47
47749 Krefeld
Telefon: 0 21 51 - 5 14 39 40
Fax: 0 21 51 - 5 14 39 51
Formulare & Broschüren
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Schweine - Versandanzeige
Dateigröße: 41,2 Kilobytes -
Tierärztliche klinische Untersuchung - Bescheinigung
Dateigröße: 34,0 Kilobytes -
Meldebogen Tierhalterwechsel
Externe Links
Ansprechpartner
Zuletzt aktualisiert am: 14.09.2020