Tierausstellungen und Tierveranstaltungen
Seuche,Krankheit,Epedemie,Transport,Genehmigungen,Tierangelegenheit, Veterinärwesen
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Ansprechpartner
Frau
Karin
Dresel
Telefon: 02371 / 966-8730
E-Mail: k.dresel@maerkischer-kreis.de
Zuständigkeit:
FD 73 - Zahnärztlicher Dienst
FD 76 - Verbraucherschutz/Veterinärwesen
Iserlohn am Griesenbrauck
Raum: U25a
Zuletzt aktualisiert am: 29.06.2021