Naturdenkmale
Betreuung von Naturdenkmalen, Kontrolle und Einleitung von Verkehrssicherungsmaßnahmen
Naturdenkmale sind gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
Die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind daher verboten.
Im Märkischen Kreis gibt es derzeit 269 Naturdenkmale (Stand: 31.12.2016). Hierbei handelt es sich bei der überwiegenden Anzahl um die Landschaft oder das Dorf- und Stadtbild prägende sowie kulturhistorisch bedeutsame Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen.
In der Karte finden Sie alle Naturdenkmale im Märkischen Kreis mit einem entsprechenden „Steckbrief".
Externe Links
Ansprechpartner
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
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