Satzung über die Erstattung von Verdienstausfall an beruflich selbständige Helfer privater Hilfsorganisationen
selbständige Helfer, Hilfsorganisationen, Einsatz, Übungen, Regelstundensatz,
Beruflich selbständige Helfer der privaten Hilfsorganisationen im Märkischen Kreis erhalten auf Antrag Ersatz des Verdienstausfalls, der ihnen durch die Teilnahme an Einsätzen, Übungen sowie sonstigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen einer kreisangehörigen Gemeinde oder des Kreises nach dem FSHG entstanden ist.
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Ansprechpartner
Frau
Langhammer
Telefon: 02351 / 966-2434
E-Mail: s.langhammer@maerkischer-kreis.de
E-Mail:
Kontakt per E-Mail
Zuständigkeit:
FD 382 - Brand- und Bevölkerungsschutz
Brandrettungszentrum
Raum: 103
Zuletzt aktualisiert am: 16.08.2013