Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der notärztlichen Versorgung
Rettungsdienst, Hilfeleistung, Notarzt, Notfallrettung, Krankentransport, Rettungswachen, Gebührenpflichtig
Für die Inanspruchnahme des Notarztes werden Benutzungsgebühren erhoben.
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Ansprechpartner
Herr
Schmidthaus
Telefon: 02351 / 966-2425
E-Mail: j.schmidthaus@maerkischer-kreis.de
E-Mail:
Kontakt per E-Mail
Zuständigkeit:
FD 381 - Rettungsdienst
Brandrettungszentrum
Raum: 102
Zuletzt aktualisiert am: 16.08.2013