Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Bioabfallentsorgung im Märkischen Kreis
Abfallwirtschaftssatzung, Müllentsorgung, Bioabfall, grüne tonne,
Für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen der Bioabfallentsorgung (öffentliche Einrichtung) erhebt der Märkische Kreis Gebühren von den in § 2 bezeichneten Gebührenpflichtigen.
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Herr
Orb
Telefon: 02351 / 966-6291
E-Mail: hj.orb@maerkischer-kreis.de
E-Mail:
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Zuständigkeit:
FD 20 - Finanzwirtschaft und Beteiligungen
Kreishaus Lüdenscheid
Raum: 218
Zuletzt aktualisiert am: 19.12.2014