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Eingliederungshilfe - Hilfen bei seelischer Behinderung

Jugendamt, Wirtschaftliche Erziehungshilfe, Wirtschaftliche Jugendhilfe, seelische behinderte Kinder, seelische behinderte Jugendliche, Kostenbeitrag

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Der Märkische Kreis entscheidet über Art und Umfang der Hilfe.

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Formulare & Broschüren 

Ansprechpartner

Frau Müller
02351 / 966-6943
Zuständigkeit: Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade A-M, Schalksmühle
FD 53 - Kindesunterhalt und Wirtschaftliche Erziehungshilfe
Kreishaus Lüdenscheid
Raum: U122
Zuletzt aktualisiert am: 07.07.2022