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Gesundheit - Verhütung und Bekämpfung von Krätze (Skabies)

übertragbare Krankheiten, Meldepflicht, Krätze, Juckreiz, Milben, Hauterkrankung,

Eine Meldepflicht besteht nur für Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Schulen, Kindergärten, Asyl- und Obdachlosenunterkünfte und Seniorenheime.
Das Gesundheitsamt nimmt die Meldung entgegen bei Verdacht auf oder Erkrankung an Krätze.

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Formulare & Broschüren 

Ansprechpartner

Herr Dickhoff
02352 / 966-7147
Zuständigkeit:
SG 741 - Infektiologie und Amtsärzte
Kreishaus I Altena
Raum: 007
Zuletzt aktualisiert am: 21.11.2022