Gesundheit - Verhütung und Bekämpfung von Krätze (Skabies)
übertragbare Krankheiten, Meldepflicht, Krätze, Juckreiz, Milben, Hauterkrankung,
Eine Meldepflicht besteht nur für Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Schulen, Kindergärten, Asyl- und Obdachlosenunterkünfte und Seniorenheime.
Das Gesundheitsamt nimmt die Meldung entgegen bei Verdacht auf oder Erkrankung an Krätze.
Das Gesundheitsamt berät die betroffenen Personen und Einrichtungen hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Formulare & Broschüren
-
Krätze - Info
Dateigröße: 100,9 Kilobytes
Externe Links
Ansprechpartner
Herr
Dickhoff
Telefon: 02352 / 966-7147
E-Mail: r.dickhoff@maerkischer-kreis.de
Zuständigkeit:
SG 741 - Infektiologie und Amtsärzte
Kreishaus I Altena
Raum: 007
Zuletzt aktualisiert am: 21.11.2022