Gesundheit - Verhütung und Bekämpfung von Kopflausbefall
übertragbare Krankheiten, Meldepflicht, Juckreiz, Nissen, Kratzen, Läuse, Läusemittel,
Das Gesundheitsamt nimmt die Meldung von Gemeinschaftseinrichtungen entgegen.
Beim Auftreten von Kopfläusen in Gemeinschaftseinrichtungen sind die Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und personenbezogene Angaben zu machen.
Das weitere Vorgehen wird mit dem Leiter der Gemeinschaftseinrichtung abgesprochen.
Formulare & Broschüren
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Kopfläuse
Dateigröße: 113,0 Kilobytes
Externe Links
Ansprechpartner
Herr
Dickhoff
Telefon: 02352 / 966-7147
E-Mail: r.dickhoff@maerkischer-kreis.de
Zuständigkeit:
SG 741 - Infektiologie und Amtsärzte
Kreishaus I Altena
Raum: 007
Zuletzt aktualisiert am: 21.11.2022