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Gesundheit - Freiverkäufliche Arzneimittel

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Wer freiverkäufliche Arzneimittel anbietet, muss über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen. Der Märkische Kreis überprüft den Nachweis und überwacht die Lagerung und den Verkauf der Arzneimittel im Einzelhandel.

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Formulare & Broschüren 

Ansprechpartner

Frau Gall
02352 / 966-7148
Zuständigkeit:
FD 74 - Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Kreishaus I Altena
Raum: 017
Herr Schreiber
02352 / 966-7142
Zuständigkeit:
FD 74 - Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Kreishaus I Altena
Raum: 017
Zuletzt aktualisiert am: 13.03.2019