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Gesundheit - Verhütung und Bekämpfung von Masern

übertragbare Krankheiten, Meldepflicht, Hautausschlag, Fieber, Flecken, Juckreiz, Halsschmerzen, Impfung, Virus, Viren, geschwollene Speicheldrüsen, rote Wangen, Masernschutzgesetz
Masernschutzgesetz

Das Gesundheitsamt nimmt die Meldung des Krankheitsverdachtes, der Erkrankung oder des Todes durch Masern entgegen und verhindert eine Ausbreitung der Krankheit.

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Formulare & Broschüren 

Ansprechpartner

Herr Dickhoff
02352 / 966-7147
Zuständigkeit: Verhütung und Bekämpfung
SG 741 - Infektiologie und Amtsärzte
Kreishaus I Altena
Raum: 007
Zuletzt aktualisiert am: 21.11.2022