Gesundheit - Hygienische Beratung und Überwachung von Physikalischen Therapiepraxen
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Der Märkischer Kreis, Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin, überwacht Betriebe gemäß der Hygiene-Verordnung. Hierzu zählen auch Physikalische Therapiepraxen.
Auch das mobil ausgeübte Gewerbe wird überwacht.
Physiotherapiebetriebe werden jährlich durch die Untere Gesundheitsbehörde überprüft. Hierbei werden die Räumlichkeiten besichtigt. Hierbei werden die Therapieräume und die Ausstattung in hygienischer Hinsicht überprüft.
Ebenfalls werden die Desinfektionsmittel kontrolliert. Hierbei ist wichtig, dass die Mittel vom Verbund für angewandte Hygiene getestet und in der aktuellen Liste aufgeführt sind.
Es wird überprüft, ob die Mittel im dafür vorgesehenen Bereich eingesetzt und richtig angewendet werden.
Formulare & Broschüren
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Hygieneüberwachung außerhalb der Heilkunde - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Dateigröße: 102,2 Kilobytes -
Hygieneplanmuster - Physiotherapiepraxen
Dateigröße: 416,7 Kilobytes
Externe Links
Ansprechpartner
Frau
Ergec
Telefon: 02352 / 966-7155
E-Mail: f.ergec@maerkischer-kreis.de
Zuständigkeit:
SG 743 - Hygiene
Kreishaus I Altena
Raum: DG203
Zuletzt aktualisiert am: 24.01.2023