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Gesundheit - bakterielle und virale Gastroenteritis

übertragbare Krankheiten, Meldepflicht, Lebensmittelvergiftung, Durchfall, Salmonellen, EHEC, Noroviren, Magen-Darmgrippe, Erbrechen, Campylobacter, Yersinien, Rotaviren, Adenoviren, Typhus, Paratyphus, Shigellenruhr,

Das Gesundheitsamt nimmt die Meldung einer akuten infektiösen Gastroenteritis vom Arzt entgegen, wenn eine Person betroffen ist, die im Lebensmittelbereich tätig ist. Eine Meldung erfolgt auch, wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten bei denen ein Zusammenhang besteht.
Jeder labordiagnostische Nachweis ist dem Gesundheitsamt zu melden.

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Formulare & Broschüren 

Ansprechpartner

Herr Dickhoff
02352 / 966-7147
Zuständigkeit:
SG 741 - Infektiologie und Amtsärzte
Kreishaus I Altena
Raum: 007
Zuletzt aktualisiert am: 21.11.2022