Gesundheit - bakterielle und virale Gastroenteritis
übertragbare Krankheiten, Meldepflicht, Lebensmittelvergiftung, Durchfall, Salmonellen, EHEC, Noroviren, Magen-Darmgrippe, Erbrechen, Campylobacter, Yersinien, Rotaviren, Adenoviren, Typhus, Paratyphus, Shigellenruhr,
Das Gesundheitsamt nimmt die Meldung einer akuten infektiösen Gastroenteritis vom Arzt entgegen, wenn eine Person betroffen ist, die im Lebensmittelbereich tätig ist. Eine Meldung erfolgt auch, wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten bei denen ein Zusammenhang besteht.
Jeder labordiagnostische Nachweis ist dem Gesundheitsamt zu melden.
Die Ärzte sind verpflichtet, dem Märkischen Kreis die gesetzlich festgelegten Infektionskrankheiten unverzüglich zu melden. Das Gesundheitsamt kontaktiert die Erkrankten und die behandelnden Ärzte; es stellt die Umstände der Erkrankung fest. Die Betroffenen werden über die Erkrankung und die Übertragungswege aufgeklärt.
Besonderer Wert wird auf die Eindämmung der Weiterverbreitung gelegt.
Formulare & Broschüren
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EHEC - Info
Dateigröße: 162,0 Kilobytes -
Noroviren - Info
Dateigröße: 145,0 Kilobytes -
Salmonellen - Info
Dateigröße: 159,4 Kilobytes
Externe Links
Ansprechpartner
Herr
Dickhoff
Telefon: 02352 / 966-7147
E-Mail: r.dickhoff@maerkischer-kreis.de
Zuständigkeit:
SG 741 - Infektiologie und Amtsärzte
Kreishaus I Altena
Raum: 007
Zuletzt aktualisiert am: 21.11.2022