Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Ausstellen eines Ausweises zur Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie sind keine Ausweisdokumente, die der Identifizierung einer Person dienen wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass.
Sie bestätigen, dass der Inhaber im Zeitpunkt der Ausstellung im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Benötigt wird ein Staatsangehörigkeitsausweis immer dann, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, zum Beispiel:
- Approbation als Arzt oder Apotheker
- Aufnahme in den diplomatischen Dienst
- Offizierslaufbahn bei Bundeswehr
- Beantragung bestimmter Rentenzahlungen
Kosten
- Staatsangehörigkeitsausweis (Urkunde): 25,00 €
- Bescheinigung über Staatsangehörigkeit: 10,00 €
- Urkunde über die Rechtsstellung als Deutscher: 25,00 €
- Bescheinigung über die Rechtsstellung als Deutscher: 10,00 €
Formulare & Broschüren
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Staatsangehörigkeitsprüfung - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Dateigröße: 22,0 Kilobytes
Externe Links
Ansprechpartner
Herr
Frölich
Telefon: 02351 / 966-5612
E-Mail: b.froelich@maerkischer-kreis.de
E-Mail:
Kontakt per E-Mail
Zuständigkeit: Balve, Hemer, Iserlohn, Menden, Neuenrade
FD 30 - Ordnungsrecht
Kreishaus Lüdenscheid
Raum: 304
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Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
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Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuletzt aktualisiert am: 01.04.2022