Tierhaltung - Vorschriften für das Halten von Rindern
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Probeentnahme von Rindern zur Untersuchung auf Krankheiten; Gesundheitsbescheinigungen für BHV-1, Leukose und Brucellose
Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Rinder müssen regelmäßig auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen verschiedene Tierkrankheiten untersucht werden; Brucellose/Leukose alle drei Jahre, BHV1 mindestens in jährlichen Abstand.
Für das Verbringen von Tieren im Inland und in das Ausland sind vorgeschriebene Tiergesundheitsbescheinigungen erforderlich, u.a. bei Rindern BHV1-Freiheit des Herkunftsbestandes und des Einzeltieres.
Gesundheitsbescheinigungen werden aufgrund der Untersuchungsergebnisse vom Märkischen Kreis ausgestellt.
Kosten
10,00 €
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Ansprechpartner
Zuletzt aktualisiert am: 14.09.2020