Tierhaltung - Vorschriften für das Halten Geflügel (Hühner und Truthühner)
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Haltung von Hühnern,Hühner,Truthühner,Geflügel
Der Märkische Kreis registriert Betriebe mit Geflügelhaltung und führt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften Untersuchungen der Schlachttiere durch.
Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Der amtliche Tierarzt untersucht das Schlachtgeflügel vor der Schlachtung in den jeweiligen Ursprungsbetrieben und stellt eine Gesundheitsbescheinigung für Schlachtgeflügel aus.
Kosten
16,50 €
Fahrtkosten je Km 0,30€
Formulare & Broschüren
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Merkblatt für Hobby- und Kleingeflügelhalter
Dateigröße: 268,7 Kilobytes
Externe Links
Ansprechpartner
Frau
Renneckendorf
Telefon: 02351 / 966-6551
Zuständigkeit:
FD 76 - Verbraucherschutz/Veterinärwesen
Kreishaus Lüdenscheid
Raum: 064
Frau
Karin
Dresel
Telefon: 02371 / 966-8730
E-Mail: k.dresel@maerkischer-kreis.de
Zuständigkeit:
FD 73 - Zahnärztlicher Dienst
FD 76 - Verbraucherschutz/Veterinärwesen
Iserlohn am Griesenbrauck
Raum: U25a
Zuletzt aktualisiert am: 30.03.2021