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Tierhaltung - Vorschriften für das Halten Geflügel (Hühner und Truthühner)

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Der Märkische Kreis registriert Betriebe mit Geflügelhaltung und führt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften Untersuchungen der Schlachttiere durch.



Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de

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Kosten

16,50 € Fahrtkosten je Km 0,30€

Formulare & Broschüren 


Erlass einer Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest

Ansprechpartner

Frau Renneckendorf
02351 / 966-6551
Zuständigkeit:
FD 76 - Verbraucherschutz/Veterinärwesen
Kreishaus Lüdenscheid
Raum: 064
Frau Karin Dresel
02371 / 966-8730
Zuständigkeit:
FD 73 - Zahnärztlicher Dienst
FD 76 - Verbraucherschutz/Veterinärwesen
Iserlohn am Griesenbrauck
Raum: U25a
Zuletzt aktualisiert am: 30.03.2021