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Wasserentnahme aus einem Gewässer

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Jede Wasserentnahme aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer ist anzuzeigen. Handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung ist eine Antragstellung erforderlich. Die Untere Wasserbehörde entscheidet darüber, ob eine Wasserentnahme erlaubt werden kann.
Im Falle einer Trinkwasserversorgung befindet der Fachdienst Gesundheitsschutz darüber, ob das Wasser für den menschlichen Gebrauch geeignet ist.

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Notwendige Unterlagen

Bei der Anzeige der Gewässerentnahme sind keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich.

Bei einem Antragsverfahren ist der Antrag ist in 3-facher Ausfertigung einzureichen; er muss folgende Unterlagen enthalten:

  1. Antragsvordruck
  2. Erläuterungsbericht (Beschreibung des Vorhabens)
    Für größere Versorger (WBV, GmbH, e.V., etc.) zusätzlich:
    • Beschreibung der geschichtlichen Entwicklung der Wasserentnahme und des Versorgers.
    • Beschreibung der Versorgungssituation im gesamten Versorgungsgebiet
  3. Übersichtspläne
    Maßstäbe >= 1:10.000 sowie 1:5.000 jeweils mit Kenntlichmachung der Wasserentnahme-, Speicher-, Aufbereitungs- und Versorgungsstellen
  4. Lageplan
    Katasterplan im Maßstab 1:500 mit Kenntlichmachung aller Einrichtungen und Anlagenteile, die zur Wasserentnahme, -speicherung, -aufbereitung und -versorgung gehören.
  5. Darstellung der Wasserentnahmeeinrichtung, Speicheranlage, Aufbereitungsanlage
    Bei Brunnen: Bohrprofil mit Angaben über Bodenschichten und Grundwasserstände (ruhend und abgesenkt) nach DIN 4022/4023, Angaben über die Brunnentiefe, Ausbauprofil der Bohrung, Einhängetief der Pumpe.
  6. Ggf. spezielle Nachweise
    bei Grundwasserentnahmen ggf. das hydrogeologische Gutachten
    bei Oberflächengewässerentnahmen ggf. das hydraulische Gutachten zur Leistungsfähigkeit des Oberflächengewässers.

Die Kontaktaufnahme des Antragstellers mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises vor Antragserarbeitung wird empfohlen.

 

Kosten

Die Gebühren für Erlaubnisse sind abhängig von der erlaubten Entnahmemenge.
Die Mindestgebühr beträgt 100 €.
Bei erlaubnisfreien Gewässerbenutzungen wird keine Gebühr erhoben.

Bearbeitungsdauer

Nach Vorlage vollständiger, prüffähiger Unterlagen 4-12 Wochen

Formulare & Broschüren 

Ansprechpartner

Frau Beuerlein
02351 / 966-6401
Zuständigkeit: Altena, Hemer, Herscheid, Iserlohn, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde, Werdohl
SG 443 - Wasserwirtschaft
Kreishaus I Lüdenscheid - Heedfelder Straße
Raum: 418
Herr Dominik Hass
02351 / 966-6412
Zuständigkeit: Altena, Halver, Plettenberg, Schalksmühle
SG 443 - Wasserwirtschaft
SG 444 - Wasserbau
Kreishaus I Lüdenscheid - Heedfelder Straße
Raum: 406
Herr Michael Kemper
02351 / 966-6408
Zuständigkeit: Halver, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Neuenrade, Schalksmühle
SG 443 - Wasserwirtschaft
Kreishaus I Lüdenscheid - Heedfelder Straße
Raum: 417
Frau Kording
02351 / 966-6435
Zuständigkeit: Menden, Werdohl
SG 443 - Wasserwirtschaft
Kreishaus I Lüdenscheid - Heedfelder Straße
Raum: 408
Herr Kuster
02351 / 966-6427
Zuständigkeit: Herscheid, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Plettenberg, Werdohl
SG 443 - Wasserwirtschaft
Kreishaus I Lüdenscheid - Heedfelder Straße
Raum: 405
Herr Ernst-Henning Langhoff
02351 / 966-6426
Zuständigkeit: Hemer, Herscheid, Lüdenscheid
SG 443 - Wasserwirtschaft
Kreishaus I Lüdenscheid - Heedfelder Straße
Raum: 409
Frau Müller
02351 / 966-6403
Zuständigkeit: Iserlohn, Kierspe, Meinerzhagen
SG 443 - Wasserwirtschaft
Kreishaus I Lüdenscheid - Heedfelder Straße
Raum: 414
Herr Jan Pommeranz
02351 / 966-6431
Zuständigkeit: Altena, Halver, Kierspe, Nachrodt-Wiblingwerde, Schalksmühle
SG 443 - Wasserwirtschaft
Kreishaus I Lüdenscheid - Heedfelder Straße
Raum: 415
Herr Karsten Runte
02351 / 966-6407
Zuständigkeit: Balve, Halver, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Neuenrade, Plettenberg, Schalksmühle
SG 443 - Wasserwirtschaft
Kreishaus I Lüdenscheid - Heedfelder Straße
Raum: 419
Herr Horst Rügheimer
02351 / 966-6425
Zuständigkeit: Herscheid, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Plettenberg, Werdohl
SG 443 - Wasserwirtschaft
Kreishaus I Lüdenscheid - Heedfelder Straße
Raum: 409
Herr Heinrich Szczyrba
02351 / 966-6424
Zuständigkeit: Balve, Hemer, Iserlohn, Menden, Werdohl
SG 443 - Wasserwirtschaft
Kreishaus I Lüdenscheid - Heedfelder Straße
Raum: 417
Herr Torsten Strunk
02351 / 966-6404
Zuständigkeit: Altena, Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde, Plettenberg
SG 443 - Wasserwirtschaft
Kreishaus I Lüdenscheid - Heedfelder Straße
Raum: 417
Herr Schmitz
02351 / 966-6417
Zuständigkeit: Balve, Hemer, Iserlohn, Menden, Neuenrade
SG 443 - Wasserwirtschaft
Kreishaus I Lüdenscheid - Heedfelder Straße
Raum: 415
Zuletzt aktualisiert am: 13.10.2022