Wasserentnahme aus einem Gewässer
Jede Wasserentnahme aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer ist anzuzeigen. Handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung ist eine Antragstellung erforderlich. Die Untere Wasserbehörde entscheidet darüber, ob eine Wasserentnahme erlaubt werden kann.
Im Falle einer Trinkwasserversorgung befindet der Fachdienst Gesundheitsschutz darüber, ob das Wasser für den menschlichen Gebrauch geeignet ist.
Wasserentnahmen aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer dienen
- der Trinkwasserversorgung, also dem menschlicher Gebrauch
- und/oder der Brauchwasserversorgung z.B in der Industrie, in der Landwirtschaft, im Garten, usw..
Die Wasserentnahme kann in Ermangelung oder Ergänzung einer öffentlichen Wasserversorgung geschehen.
Jede Wasserentnahme ist der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Nach der Erfassung kann die Untere Wasserbehörde beurteilen, ob es sich bei der Wasserentnahme aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer um eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung mit notwendiger Antragstellung oder eine erlaubnisfreie Gewässerbenutzung handelt.
Das Bearbeitungsverfahren unterscheidet zwischen
- einer Wasserentnahme zur Trinkwasserversorgung und
- einer Wasserentnahme zur Brauchwasserversorgung.
Die Anzeige einer Wasserentnahme zur Trinkwasserversorgung wird automatisch auch dem Fachdienst Gesundheitsschutz zugeleitet. Einer zusätzlichen Anzeige dort bedarf es also nicht.
Notwendige Unterlagen
Bei der Anzeige der Gewässerentnahme sind keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich.
Bei einem Antragsverfahren ist der Antrag ist in 3-facher Ausfertigung einzureichen; er muss folgende Unterlagen enthalten:
- Antragsvordruck
- Erläuterungsbericht (Beschreibung des Vorhabens)
Für größere Versorger (WBV, GmbH, e.V., etc.) zusätzlich:
- Beschreibung der geschichtlichen Entwicklung der Wasserentnahme und des Versorgers.
- Beschreibung der Versorgungssituation im gesamten Versorgungsgebiet
- Übersichtspläne
Maßstäbe >= 1:10.000 sowie 1:5.000 jeweils mit Kenntlichmachung der Wasserentnahme-, Speicher-, Aufbereitungs- und Versorgungsstellen - Lageplan
Katasterplan im Maßstab 1:500 mit Kenntlichmachung aller Einrichtungen und Anlagenteile, die zur Wasserentnahme, -speicherung, -aufbereitung und -versorgung gehören. - Darstellung der Wasserentnahmeeinrichtung, Speicheranlage, Aufbereitungsanlage
Bei Brunnen: Bohrprofil mit Angaben über Bodenschichten und Grundwasserstände (ruhend und abgesenkt) nach DIN 4022/4023, Angaben über die Brunnentiefe, Ausbauprofil der Bohrung, Einhängetief der Pumpe. - Ggf. spezielle Nachweise
bei Grundwasserentnahmen ggf. das hydrogeologische Gutachten
bei Oberflächengewässerentnahmen ggf. das hydraulische Gutachten zur Leistungsfähigkeit des Oberflächengewässers.
Die Kontaktaufnahme des Antragstellers mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises vor Antragserarbeitung wird empfohlen.
Kosten
Die Gebühren für Erlaubnisse sind abhängig von der erlaubten Entnahmemenge.
Die Mindestgebühr beträgt 100 €.
Bei erlaubnisfreien Gewässerbenutzungen wird keine Gebühr erhoben.
Bearbeitungsdauer
Nach Vorlage vollständiger, prüffähiger Unterlagen 4-12 Wochen
Formulare & Broschüren
-
Wasserrechte - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Dateigröße: 102,1 Kilobytes -
Eigenwasserversorgung mit Trinkwasser - Fragebogen
Dateigröße: 241,8 Kilobytes -
Eigenwasserversorgung mit Brauchwasser - Fragebogen
Dateigröße: 235,6 Kilobytes