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Abfalltransport nicht gefährlicher Abfälle - Anzeige für gewerbliche Transporteure

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Der gewerbliche Transport „nicht gefährlicher Abfälle“ muss nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 53 KrWG) angezeigt werden. Die Anzeige nimmt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde MK entgegen, wenn der Betrieb im Märkischen Kreis ansässig ist.

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Notwendige Unterlagen

Für das Anzeigeverfahren ist das Formblatt (Anlage 2) aus der Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung zu verwenden. Das vollständig ausgefüllte Formular ist in zweifacher Ausfertigung per Post an die Untere Abfallwirtschaftsbehörde zu senden. Darüber hinaus ist der Nachweis über die erforderliche Fachkunde (siehe oben) beizufügen. In begründeten Einzelfällen kann die Behörde weiter Informationen nachfordern.  

Grundsätzlich müssen keine weiteren Nachweise mitgeschickt werden. In begründeten Verdachtsfällen kann die Behörde jedoch Entsprechendes nachfordern. Entsorgungsfachbetriebe und Betriebe, die nach dem „Eco-Management and Audit Scheme“ (EMAS) zertifiziert sind, müssen jedoch ein aktuelles Zertifikat beifügen und unaufgefordert das jeweils Neueste übersenden.

Pro Unternehmen muss nur jeweils eine Anzeige gestellt werden. In jedem Fahrzeug ist eine Kopie der bestätigten Anzeige mitzuführen. Ändern sich wesentliche Angaben, besteht die Pflicht zur Neuerstattung der Anzeige.

Kosten

Die Entgegennahme und Bestätigung der Anzeige (oder Änderungen) kostet 50 €. Wird darüber hinaus mit den Abfällen gehandelt oder gemakelt, erhöht sich die Gebühr auf 100 €.

Bearbeitungsdauer

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde bestätigt die Anzeige umgehend schriftlich.

Formulare & Broschüren 

Ansprechpartner

Frau Hinzmann
02351 / 966-6381
Zuständigkeit:
SG 442 - Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Kreishaus I Lüdenscheid - Heedfelder Straße
Raum: 309
Zuletzt aktualisiert am: 21.11.2022