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Taxen- und Mietwagenverkehr

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Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.

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Notwendige Unterlagen

  1. FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN GRUNDSÄTZLICH BENÖTIGT:
  • Anlage 1 (Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV)      
  • Anlage 2 (Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 PBZugV)
  • Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers*
  • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) des Antragstellers
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Antragsteller
  • Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
  • Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
  • Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung des beantragten Betriebssitzes (ggf. inkl. Nachweis vorhandener Parkflächen)
  • Nachweis eines Betriebssitzes z.B. durch Vorlage eines gewerblichen Mietvertrags beziehungsweise Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
  • Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • Gewerbeanmeldung
  • aktuelle Hauptuntersuchungsberichte für alle Fahrzeuge
  • aktuelle Abnahmen gem. BO-Kraft für alle Fahrzeuge
  • aktuelle Eich- bzw. Konformitätsbescheinigungen für alle Taxameter bzw. Wegstreckenzähler

1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:

  • ggf. Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person*
  • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) der geschäftsführenden Person
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für die geschäftsführende Person
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die geschäftsführende Person
  • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der geschäftsführenden Person (z. B. Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung)
  • Arbeitsvertrag

 

1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ORDER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:

  • Gesellschaftsvertrag
  • Auszug aus dem Handelsregister

Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.

 

*Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Maßenberg, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287.

Kosten

  • Taxengenehmigung für 1 Jahr -  90 €
  • Taxengenehmigung für 2 Jahre - 110 €
  • Taxengenehmigung für 3 Jahre - 130 €
  • Taxengenehmigung für 5 Jahre - 150 €
  • jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 40 €
  • Mietwagengenehmigung - 60 €
  • jede weitere Genehmigung im gleichen Verfahren 30 €
  • Fahrzeugwechsel - 25 €
  • Übertragung von Rechten und Pflichten - 150 €
  • Ausstellen einer Ersatzurkunde - 25 €

Formulare & Broschüren 

Ansprechpartner

Frau Katharina Fenske
02351 / 966-6476
Zuständigkeit: Balve, Hemer, Iserlohn, Menden
FD 36 - Verkehrssicherung/-lenkung, Fahrerlaubnis
Kreishaus Lüdenscheid
Raum: 065
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Frau Moldenhauer
02351 / 966-6474
Zuständigkeit: Altena, Halver, Herscheid, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg, Schalksmühle, Werdohl
FD 36 - Verkehrssicherung/-lenkung, Fahrerlaubnis
Kreishaus Lüdenscheid
Raum: 065
Zuletzt aktualisiert am: 10.03.2023