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Fahrverbot - Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

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An Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Auf Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

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Notwendige Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag
  • Nachweis über die Erforderlichkeit des Transportes während der Verbotszeit mit dem beantragten Transportmittel ( Dringlichkeitsbescheinigung des Auftraggebers )
  • Bei beantragter Dauerausnahmegenehmigung einen Nachweis über die Erforderlichkeit einer regelmäßigen Beförderung während der Verbotszeit, z.B. eine Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer

Kosten

Je Fahrzeug/Je Sonntag  40,00 €
Dauerausnahme           200,00 €

Bearbeitungsdauer

Ca. 1 Woche

Formulare & Broschüren 

Ansprechpartner

Herr Marcus Kaczka
02351 / 966-6471
Zuständigkeit: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Schalksmühle
FD 36 - Verkehrssicherung/-lenkung, Fahrerlaubnis
Kreishaus I Lüdenscheid - Heedfelder Straße
Raum: 066
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Herr Plautz
02351 / 966-6482
Zuständigkeit: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Schalksmühle
FD 36 - Verkehrssicherung/-lenkung, Fahrerlaubnis
Kreishaus I Lüdenscheid - Heedfelder Straße
Raum: 066
Zuletzt aktualisiert am: 01.08.2022