Führerschein - Internationaler Führerschein
Erteilung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen.
Gültigkeit:
1 Jahr oder 3 Jahre
(je nach dem für welches Land er ausgestellt wird).
Ggf. kürzer, wenn einzelne Fahrerlaubnisklassen befristet sind.
Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zu Ihrem EU-Kartenführerschein und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Er soll der Polizei im Ausland die Überprüfung erleichtern, ob Sie auch berechtigt sind Ihr Kraftfahrzeug zu führen.
Sofern Sie noch den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen muss dieser zuerst in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Erst wenn dieser vorliegt, wird der Internationale Führerschein ausgestellt.
Der Internationale Führerschein ist für einige Staaten wie z.B. USA (je nach Bundesstaat) oder Kanada sinnvoll. Er ist in der Regel 3 Jahre gültig. Im Inland darf damit kein Fahrzeug geführt werden.
Es gibt zwei Versionen des Internationalen Führerscheins. Neben dem Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 gibt es eine weitere Version nach dem Pariser Übereinkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926. Diese ältere Version des Internationalen Führerscheins wird teilweise in denjenigen Ländern gefordert, welche dem internationalen Abkommen von 1968 nicht beigetreten sind. Dies sind (Angaben erfolgen ohne Gewähr): Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Island, Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Sri Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich).
Ob Sie tatsächlich im Ausland einen der beiden Internationalen Führerscheine benötigen, ist abhängig von den Gesetzen des betreffenden Landes. Im Zweifel empfehlen wir Ihnen, sich bei der jeweiligen Auslandsvertretung des Landes in Deutschland (z. B. Botschaft, Konsulat) oder bei den Automobilclubs zu informieren. Innerhalb der Europäischen Union ist ein Internationaler Führerschein nicht erforderlich.
Den Internationalen Führerschein können Sie mit einem Termin in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises beantragen. Hierzu sprechen Sie bitte persönlich vor.
Für den Internationalen Führerschein nach dem Pariser Übereinkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ist zusätzlich zum Termin eine vorherige Anmeldung erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu vorab an den Telefonservice der Bürgerbüros unter 02351 / 966 6444.
Beide Versionen des Internationalen Führerscheins können zudem auch auf dem Postweg beantragt werden. Sie erhalten den Internationalen Führerschein zusammen mit einer Gebührenrechnung per Einschreiben zugesandt. Nach Erhalt muss dieser vom Inhaber/-in eigenhändig unterschreiben werden.
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
Kosten
16,- Euro (bei persönlicher Vorsprache)
20,- Euro (bei postalischem Antrag, inkl. Portokosten)
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache: Sofort
Für den Internationalen Führerschein nach dem Pariser Übereinkommen von 1926 ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu vorab an den Telefonservice der Bürgerbüros unter 02351/966-6444.
Bei postalischem Antrag: Ca. 2 Wochen
Formulare & Broschüren
-
Führerschein - Antrag auf Ausfertigung eines Internationalen Führerscheins
-
Internationaler Führerschein - Antrag Postweg
Dateigröße: 124,2 Kilobytes -
Fahrerlaubniswesen Bürgerbüro Lüdenscheid - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Dateigröße: 30,9 Kilobytes