Strassenverkehrsamt, Straßenverkehrsamt, Strassenverkehrsbehörde, Straßenverkehrsbehörde, Sehhilfe, Brille, Augengläser, Kontaktlinse
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Herausgabe von Führerscheinen
Der bisherige Führerschein wird bei der Antragstellung im Bürgerbüro entwertet. Er behält jedoch innerhalb Deutschlands solange seine Gültigkeit, bis Sie den neuen Führerschein von der Bundesdruckerei GmbH erhalten haben. Sofern Sie auch im Ausland fahren, weisen Sie bitte bei der Beantragung gesondert darauf hin.
Sofern Sie den Führerschein postalisch beantragen, müssen Sie den neuen Führerschein im Bürgerbüro abholen. In dem Fall wird der alte Führerscheins bei der Aushändigung des neuen Führerscheins entwertet.
Details einblenden
Wird z.B. nach einer korrigierenden Operation eine Sehhilfe nicht mehr oder aber auch eine zusätzliche oder andere Sehhilfe benötigt, ist der Fahrerlaubnisbehörde ein Sehtest (Klassen AM, A1, A2, B, BE, L und T) oder ein augenärztliches Gutachten (Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) oder vorzulegen. Die Eintragung wird dann geändert, hierzu muss ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- ein biometrisches Passfoto (35x45mm)
- Sehtest/augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist: zusätzlich Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), sofern der Führerschein vor 1999 und nicht im Märkischen Kreis ausgestellt wurde
Kosten
43,70 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
Bearbeitungsdauer
4-6 Wochen
Nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
Externe Links