Strassenverkehrsamt, Straßenverkehrsamt, Strassenverkehrsbehörde, Straßenverkehrsbehörde, Karteikartenabschrift
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Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Register der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Sie gibt Auskunft über die Führerscheindaten.
Eine Karteikartenabschrift kann beantragt werden
◾telefonisch unter der Rufnummer 02351 / 966 6444
◾per Telefax unter der Rufnummer 02351 / 966 6277
◾online mit dem nachfolgenden Formular
Eine Karteikartenabschrift kann per Telefax oder E-Mail eingereicht werden:
Bürgerbüro Lüdenscheid 02351 / 966 6277; KKA-LD@maerkischer-kreis.de
Bürgerbüro Iserlohn 02371 / 966 8667; KKA-IS@maerkischer-kreis.de
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Notwendige Unterlagen
Bedingungen für die Erteilung von Führerscheinauskünften:
1.Die Beantragung steht nur für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, die im Märkischen Kreis einen Führerschein erhalten haben, umgezogen sind und bei einer neu zuständigen auswärtigen Führerscheinstelle einen Antrag beispielsweise für einen Umtausch oder Ersatz stellen möchten.
2.Die Auskunft ist nur bei Führerscheinen erforderlich, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden (grauer oder rosa Führerschein). Bei neueren Führerscheinen kann die Führerscheinstelle die Daten online aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt laden.
3.Die Übersendung der Führerscheinauskunft findet ausschließlich von Behörde zu Behörde statt. Eine Übersendung an den Antragsteller oder Dritte ist nicht möglich.
4.Die Online-Beantragung ist für die Übersendung an deutsche Behörden ausgelegt. Sofern Sie die Übersendung an eine ausländische Behörde wünschen, ist weiterhin eine telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme notwendig. Halten Sie bitte zu diesem Zweck die Kontaktdaten der ausländischen Behörde bereit.
Externe Links