Führerschein - Erweiterung der Fahrerlaubnis
Erweiterung eines gültigen Führerscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Für die Erweiterung des Führerscheins kann der Antrag bei der Führerscheinstelle des Märkischen Kreises oder der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung gestellt werden. Das Verfahren: Das Straßenverkehrsamt schickt dem TÜV den Führerschein und erteilt den Prüfauftrag. Der TÜV wird die Fahrschule per Mitteilungskarte über den Eingang der Papiere benachrichtigen.
Über die Fahrschule wird der Antrag beim örtlichen Bürgerbüro / Bürgeramt im Rathaus des Wohnortes abgegeben und von dort an das Bürgerbüro weitergeleitet.
Das Bürgerbüro prüft, ob der Erteilung der Fahrerlaubnis etwas entgegensteht, schickt der entsprechenden Prüfstelle (z.B. TÜV NORD) in der Regel Ihren Führerschein (außer bei mehreren beantragten Klassen) und erteilt den Prüfauftrag.
Der TÜV NORD wird Ihre Fahrschule über den Eingang Ihrer Papiere benachrichtigen.
In der Regel erhalten Sie den Führerschein nach der bestandenen Prüfung. Andernfalls erhalten Sie eine Prüfbescheinigung. Diese berechtigt nicht zum Führen von Fahrzeugen, sondern muss im Bürgerbüro in Lüdenscheid bzw. Iserlohn gegen einen Führerschein oder eine vorläufige Fahrberechtigung getauscht werden.
Falls Sie Berufskraftfahrer sind beachten Sie bitte die Regelungen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
Notwendige Unterlagen
- persönliches Erscheinen
- Personalausweis oder Pass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
- aktueller Führerschein
- Anmeldebescheinigung der ausbildenden Fahrschule oder Kopie des Ausbildungsvertrages
- Je nach gewünschter Erweiterung werden zusätzliche Unterlagen benötigt
Weitere vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, um die der gültige Führerschein erweitert werden soll:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
Klassen C1, C1E, C, CE und T
- Nachweis über einen durchgeführten „Erste-Hilfe-Kursus"
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Hausarzt oder Betriebsarzt) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Kosten
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
Bearbeitungsdauer
ca. 6 Wochen
Formulare & Broschüren
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Fahrerlaubniswesen Bürgerbüro Lüdenscheid - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Dateigröße: 30,9 Kilobytes -
Führerschein - Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung
Dateigröße: 232,2 Kilobytes -
Führerschein - Biometrisches Lichtbild
Dateigröße: 155,9 Kilobytes
Ansprechpartner
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08.00 - 16.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |
Dienstag: | 08.00 - 16.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |
Mittwoch: | 08.00 - 16.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |
Donnerstag: | 08.00 - 16.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |
Freitag: | 08.00 - 13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |
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