Führerschein - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis (ohne Busführerschein)
Führerscheinanträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder in der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes gestellt werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten durch die ausbildende Fahrschule erledigt.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wir:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
• Personalausweis oder Reisepass
• biometrisches Passfoto
• Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
• Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
Klassen C1, C1E, C, CE und T
• Personalausweis oder Reisepass
• biometrisches Passfoto
• Nachweis über einen durchgeführten „Erste-Hilfe-Kursus"
• Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
• Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Hausarzt oder Betriebsarzt) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Klassen D1, D1E, D und DE
• Personalausweis oder Reisepass
• biometrisches Passfoto
• Nachweis über einen durchgeführten „Erste-Hilfe-Kursus"
• Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
• Ersterteilung bzw. Wiederholungsuntersuchung ab dem 50. Lebensjahr nur durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung oder einen Arzt für Verkehrsmedizin gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV = Leistungspsychologische Untersuchung/Reaktionstest (nicht älter als 1 Jahr)
• Führungszeugnis der Belegart „O“ (bei der örtlichen Behörde zu beantragen)
Ab dem 19. Januar 2013 neu ausgestellte Führerscheine werden nicht mehr unbefristet, sondern für maximal 15 Jahre ausgestellt.
Das Führerscheindokument wird nach 15 Jahren aktualisiert. Daher ist die Vorlage eines neuen Passbildes erforderlich. Die Neuausstellung erfolgt ohne Gesundheitsprüfungen oder sonstige Anforderungen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
- Anmeldebescheinigung der ausbildenden Fahrschule oder Kopie des Ausbildungsvertrages
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Je nach gewünschter Führerscheinklasse werden zusätzliche Unterlagen benötigt - siehe "weitergehende Beschreibung"
- Sehtest / augenärztliches Gutachten
- Erste Hilfe Nachweis
Kosten
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
Bearbeitungsdauer
4-6 Wochen
Formulare & Broschüren
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Fahrerlaubniswesen Bürgerbüro Lüdenscheid - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Dateigröße: 30,9 Kilobytes -
Führerschein - Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung
Dateigröße: 232,2 Kilobytes -
Führerschein - Biometrisches Lichtbild
Dateigröße: 155,9 Kilobytes
Ansprechpartner
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08.00 - 16.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |
Dienstag: | 08.00 - 16.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |
Mittwoch: | 08.00 - 16.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |
Donnerstag: | 08.00 - 16.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |
Freitag: | 08.00 - 13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |
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