Führerschein - ausländische Fahrerlaubnis - EWR-Staaten (Staaten Anlage 11 FeV)
Umschreiben von Führerscheinen aus folgenden Staaten:
(EW) Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Pranzösisch-Polynesien, Gibraltar,Großbritannien, Guernsey, Insel Man, Island, Israel,Japan, Jersey, Kosovo, Lichtenstein, Republik Nordmazedonien, Moldau, Monaco, Namibia, Neukaledonien, Neuseeland, Norwegen, Republik Korea, San Marino, Schweiz, Serbien, Singapur, Südafrika, Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen Herrschaftsbereich der Behörden in Taiwan erteilt wurden
Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien:
Ausstralien Capital Territory, New South Wales, Northern Territory, Queensland, South Australia,
Tasmania, Victoria, Western Australia
Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundesstaaten und US-amerikanischen Außengebiete:
Alambama, Arizona, Arkansas, Colorado, Connecticut, Delaware, District of Columbia, Florida, ldaho, lllinois, Indiana, lowa, Kansas, Kentucky Louisiana, Maryland, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi, Missouri, Nebraska, New Mexico, North Carolina, Ohio, Oklahoma, Oregon, Pennsylvania, Puerta Rico, South Carolina, South Dakota, Tennesee, Texas, Utah, Virginia, Washington State, West
Virginia, Wisconsin, Wyoming
Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen:
Alberta, British Columbia, Manitoba, New Brunswick, Newfoundland, Northwest Territories, Nova
Scotia, Ontario, Prince Edward Island, Quebec, Saskatchewan, Yukon
Antragstellung zur Zeit unter diesem Link möglich! Biometrisches Lichtbild zur Zeit unter diesem Link möglich! Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse: Märkischer Kreis |
Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.
Notwendige Unterlagen
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Gültiger ausländischer nationaler Führerschein ( Kopie zur Antragstellung ausreichend)
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EAT (elektronischer Aufenthaltstitel), Reisepass und Meldebescheinigung (Kopie ausreichend)
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Aktuelles biometrisches Passfoto
Der ausländische Führerschein wird eingezogen und dem Ausstellungsstaat zurückgesandt.
Kosten
36,30 EUR (Mehrkosten möglich bei Verlängerung CE, DE)
Bearbeitungsdauer
ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Hinweis
Die Bearbeitungszeit für albanische und kosovarische Fahrerlaubnisse kann sich verlängern (ca. 3-6 Monate). Dies betrifft alle albanische Führerscheine, die vor dem 24.01.2017, sowie kosovarische Führerscheine die vor dem 01.03.2018 ausgestellt wurden.
Für ausgestellte Fahrerlaubnisse vor dem genannten Zeitraum, sind durch die Behörde über das Kraftfahrbundesamt in Flensburg weitergehende Informationen in Albanien bzw. dem Kosovo
anzufordern.
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen
Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Formulare & Broschüren
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Fahrerlaubniswesen Bürgerbüro Lüdenscheid - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Dateigröße: 30,9 Kilobytes -
Führerschein - Biometrisches Lichtbild
Dateigröße: 155,9 Kilobytes -
Führerschein - ausländische Fahrerlaubnis - EU oder EWR - Staaten
Dateigröße: 88,6 Kilobytes -
Merkblatt zur Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Dateigröße: 86,5 Kilobytes