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Gabelstapler - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Gabelstapler, Stapler

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Stapler

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Notwendige Unterlagen

Voraussetzungen zur erstmaligen Erlangung einer Ausnahmegenehmigung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der StVZO mit folgenden Angaben:

  1. Name und Anschrift des Antragstellers
    • Bezeichnung des betreffenden Fahrzeugs
    • Begründung zum Antrag, weshalb eine Ausnahme notwendig ist
    • Angaben zur Geltungsdauer und zum Geltungsbereich
    • Lageplan mit eingezeichneter Wegstrecke
  2. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a.a.S.) für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 21 StVZO („Vollabnahme“; im Original) oder vollständige Kopie der Betriebserlaubnis (Gutachten gemäß § 18 Abs. 5 Ziffer 2 StVZO (alt) bzw. § 4 Abs. 1 FZV (neu) i.V.m. § 21 StVZO)
  3. Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (im Original) aus dem die erforderlichen Ausnahmen, die Eignung des Fahrzeugs und die im Interesse der Verkehrssicherheit für erforderlich gehaltenen Auflagen und Bedingungen hervorgehen.
  4. Gültige Genehmigung nach § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für den Betrieb des Staplers auf der entsprechenden Straße. Diese ist gesondert beim Fachdienst Verkehrssicherung /-lenkung des Märkischen Kreises zu beantragen.


Voraussetzungen zur Verlängerung oder Neuerteilung einer Ausnahmegenehmigung

  1. Antrag auf erneute Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der StVZO (siehe oben)
  2. Vollständige Kopie der Betriebserlaubnis (Gutachten gemäß § 18 Abs. 5 Ziffer 2 StVZO / § 4 Abs. 1 FZV i.V.m. § 21 StVZO)
  3. Gültige Genehmigung nach § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für den Betrieb des Staplers auf der entsprechenden Straße. Diese ist gesondert beim Fachdienst Verkehrssicherung /-lenkung des Märkischen Kreises zu beantragen.

Kosten

219,50 Euro

Bearbeitungsdauer

ca. 6 Wochen

Ansprechpartner

Herr Haber
02351 / 966-6939
Zuständigkeit: Altena, Halver, Herscheid, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Plettenberg, Schalksmühle, Werdohl
FD 35 - Bürgerbüro Lüdenscheid
Kreishaus Lüdenscheid
Raum: U151a
Montag:08.00 - 16.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Dienstag:08.00 - 16.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Mittwoch:08.00 - 16.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Donnerstag:08.00 - 16.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Freitag:08.00 - 13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)


Nutzen Sie auch unsere Terminvereinbarung. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden.

Herr Sengsmann
02371 / 966-8627
Zuständigkeit: Balve, Hemer, Iserlohn, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade
FD 33 - Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
Zuletzt aktualisiert am: 01.07.2021