Fahrgastbeförderung, Führerschein, Taxi, Taxischein, Mietwagen, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Busführerschein
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Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Der Märkische Kreis stellt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung aus.
Antragstellung zur Zeit unter diesem Link möglich!
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse: Märkischer Kreis Fachdienst Fahrerlaubnis Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid |
Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.
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Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:
- Mindestalter 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)
- Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 1 Jahr)
Bei Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen, für Mietwagen und Krankenwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens mehr als 50 000 Einwohner hat.
Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung. Vor Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein erteilt worden sein.
Bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheines, den Verlängerungsantrag stellen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein
- Reaktionsgutachten (bei Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr)
- ärztliches und augenärztliches Gutachten (§ 11 und 12 Fev)
- Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe (bei Mietwagen i. V. m. Behindertentransport)
- Führungszeugnis der Belegart "O" wird bei der jeweiligen Ortsbehörde (Rathaus) von Ihnen beantragt
Kosten
Bearbeitungsdauer
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen
Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Externe Links