Eigenheimförderung
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Der Märkische Kreis bewilligt im Auftrage des Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen für den Neubau und Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen ebenso wie für den Kauf von gebrauchten Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
Zuständig ist der Märkische Kreis hierbei für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Eigenheimförderung ist einkommensabhängig und richtet sich an Haushalte mit Kindern sowie Schwerbehinderte in unteren und mittleren Einkommensgruppen.
Kosten
600,00 €
Formulare & Broschüren
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Eigenheimförderung mit Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen 2023
Dateigröße: 3529,3 Kilobytes -
Antrag Eigentumsförderung
Dateigröße: 398,0 Kilobytes -
Selbstauskunft
Dateigröße: 221,2 Kilobytes -
Einkommenserklärung
Dateigröße: 218,3 Kilobytes -
Anlage zur Einkommenserklärung
Dateigröße: 125,4 Kilobytes -
Hinweise zur Einkommenserklärung
Dateigröße: 50,1 Kilobytes -
Wohnraumförderung - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Dateigröße: 20,6 Kilobytes
Externe Links
Ansprechpartner
Frau
Brake
Telefon: 02351 / 966-6850
E-Mail: u.brake@maerkischer-kreis.de
Zuständigkeit:
FD 22 - Wohnungswesen und Elterngeld
Kreishaus Lüdenscheid
Raum: 318
Frau
Krause
Telefon: 02351 / 966-6852
E-Mail: s.krause@maerkischer-kreis.de
Zuständigkeit:
FD 22 - Wohnungswesen und Elterngeld
Kreishaus Lüdenscheid
Raum: 320
Zuletzt aktualisiert am: 22.08.2023