Elterngeld
Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
Die Kreisverwaltung hat seit dem 17. März für Publikumsverkehr geschlossen. Das betrifft auch die Elterngeldstelle.
Es findet aufgrund der Corona-Lage keine Elterngeld-Sprechstunde statt; evtl. Fragen können jedoch im telefonischen Gespräch geklärt werden. Bei bereits gewährtem Elterngeld können bei Rückfragen auch direkt die im Bescheid angegebenen Sachbearbeiter kontaktiert werden.
Die Bearbeitung der Elterngeldanträge richtet sich immer nach dem Nachnamen des Kindes:
Ansprechpartner | Telefon | Buchstabe |
Frau Hilz | 02351/966-6843 | A, C, D |
Frau Klehm | 02351/966-5920 | B, E, F |
Frau Hoke/ Frau Müller | 02351/966-5919 | G, H |
Frau Isenberg | 02351/966-6840 | K |
Frau Pawlowski | 02351/966-6844 | L, M, N |
Frau Holz | 02351/966-6853 | O, P |
Herr Martin | 02351/966-6849 | I, J, Q, R |
Frau Eick-Heuckelbach | 02351/966-6845 | S |
Herr Trepels | 02351/966-6956 | T, Widersprüche, Klagen |
Frau Hoke | 02351/966-5919 | U, V, W, X, Y, Z |
Ab der Geburt eines Kindes können Eltern bis zu 14 Monate lang Elterngeld erhalten und den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und maximal zwölf Monate beziehen.
Für zusätzliche zwei Monate wird das Elterngeld gezahlt, wenn auch der Partner vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch macht und den Eltern für mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen ganz oder teilweise wegfällt. Arbeiten Mutter oder Vater während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, darf die Wochenarbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigen. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners volle 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können das Elterngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass sie einen Aufenthaltstitel haben, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie müssen im Besitz eines "qualifizierten Aufenthaltstitels" sein.
In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Bemessungszeitraum vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro.
Der Bundestag hat die Einführung des sogenannten Elterngeld Plus zum 1. Juli 2015 beschlossen. Informationen dazu finden sich auf der Website des Bundesfamilienministeriums.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat einen Elterngeldrechner online gestellt.
Für Kinder die ab dem 01.07.2015 geboren werden, können Mütter und Väter Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren. Wie das geht, welche Aufteilung für welche Familie am besten passt und wieviel Elterngeld dann zur Verfügung steht: Bei all diesen Fragen hilft der Elterngeldrechner mit Planer.
Der Link zum Elterngeldrechner/-planer befindet sich unter "Externe Links".
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular
- Original-Geburtsbescheinigung für die "Beantragung von Elterngeld" (vom örtlichen Standesamt)
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen/Besoldungsmitteilungen (Kopien) der letzten 12 Monate vor der Geburt / vor Beginn der Mutterschutzfrist (falls vorhanden)
- Bei Bezug von Mutterschaftsgeld: Nachweis über die Höhe und Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
- Bei Ausländern: Aufenthaltstitel (Kopie)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Art der Antragstellung:
- per Post
Kontoänderungen ausschließlich schriftlich mit Unterschrift der Empfängerin/des Empfängers der Leistung (E-Mail nicht ausreichend!)
Antragsformulare für Behörden/ caritative Einrichtungen können in größerer Stückzahl per E-Mail beim FD 22 angefordert werden. elterngeld@maerkischer-kreis.de
Kosten
keine
Formulare & Broschüren
-
Elterngeld Antrag - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Dateigröße: 70,6 Kilobytes -
Elterngeld - Antrag
Dateigröße: 279,0 Kilobytes -
Elterngeld - Erläuterungen zum Antrag
Dateigröße: 135,1 Kilobytes -
Elterngeld - Änderungsantrag Covid-19
Dateigröße: 262,5 Kilobytes -
Elterngeld - Erläuterungen zu den Sonderregelungen
Dateigröße: 294,7 Kilobytes -
Elterngeld - Erklärung für Selbständige
Dateigröße: 151,6 Kilobytes -
Elterngeld - Erklärung für Alleinerziehende
Dateigröße: 286,4 Kilobytes