Gesundheit - Berufsanerkennung nichtakademischer Heilberufe
Ausstellen von Berufsurkunden für Personen, deren Auslandsausbildung in einem nichtakademischen Heilberuf von der Bezirksregierung Münster als gleichwertig anerkannt wurde.
Zur Ausstellung der Berufsurkunde muss durch den Märkischen Kreis unter anderem geprüft werden, ob ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. Unter Umständen muss eine ausführliche Sprachprüfung durchgeführt werden, weshalb ein persönliches Erscheinen vor Ort nötig ist.
Diesen Termin hierfür buchen Sie über folgenden Link:
Terminvergabe - Märkischer Kreis
Die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen (gesundheitlich, charakterlich und sprachlich) durch den Märkischen Kreis ist Voraussetzung für die Aushändigung der Berufsurkunde.
Diese Bedingungen gelten für folgende Berufsgruppen:
Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, medizinisch-technische Laboratoriums-Assistenz, pharmazeutische-technische Assistenz
Notwendige Unterlagen
Bitte buchen Sie erst einen Termin, wenn Sie alle Unterlagen vollständig haben. Andernfalls kann Ihnen keine Berufsurkunde ausgehändigt werden.
Die folgenden Unterlagen müssen Sie zwingend zum gebuchten Termin mitbringen:
- Führungszeugnis gem. § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG)
- Nicht älter als drei Monate
- Führungszeugnis aus dem Herkunftsland oder internationales Führungszeugnis
- Nicht älter als sechs Monate
- Nur benötigt, wenn Sie weniger als drei Jahre in Deutschland leben
- Ärztliches Attest über die Berufsausübungsfähigkeit
- Gültiges amtliches Ausweisdokument (z. B.: Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache (B1 und B2 Nachweise)
Kosten
85,00 € - max. 142,15 €
Bearbeitungsdauer
ca. 4 Wochen
Formulare & Broschüren
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Hygieneüberwachung außerhalb der Heilkunde - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
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