Teilungsgenehmigung
Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Die Teilung unbebauter Grundstücke ist genehmigungsfrei.
Durch die Teilung eines Grundstückes dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Landesbauordnung zuwiderlaufen. Insbesondere müssen die auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude zu der neuen Grundstücksgrenze die erforderlichen Grenzabstände einhalten. Auch darf durch eine neue Grenze das bebaute Grundstück nicht von der öffentlichen Verkehrsfläche abgeschnitten werden. Die Genehmigung der Grundstücksteilung durch die Bauaufsichtsbehörde ist Voraussetzung für die Bildung neuer Grundstücke und die entsprechende Eintragung ins Grundbuch und Liegenschaftskataster.
Notwendige Unterlagen
Antragstellung erfolgt durch einen öffentlich bestellten Vermesser
- amtlicher Lageplan in 3-facher Ausfertigung (§ 17 BauPrüfVO i.V.m. § 3 Abs. 3 BauPrüfVO)
- Antrag siehe unten
Kosten
Je gebildetes bebautes Grundstück: 50 bis 500 Euro
Bearbeitungsdauer
1 Monat (§ 7 Abs. 2 BauO NRW 2018), Verlängerung um höchstens 2 Monate möglich (z.B. wenn Baulasteintragungen erforderlich sind)
Formulare & Broschüren
-
Bauen - Antrag auf Grundstücksteilung
Dateigröße: 799,9 Kilobytes
Externe Links
Ansprechpartner
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |