Katasteramt, historische Flurstücksbezeichnung, Flurbezeichnung, Identitätsbescheinigung, historische, historisch, Flurstücksbezeichnung, aktuelle, Flurstücksgeschichte, Flurstücksnachweis
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Bescheinigt wird, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreiben.
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Die Eigentumsangaben werden zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster durch ein Mitteilungsverfahren stets in Übereinstimmung gehalten. Dieses Verfahren erstreckt sich aber nicht auf Rechte und Belastungen an Grundstücken oder Grundstücksteilen (Abteilung II des Grundbuchs). Durch wiederholte Fortschreibung der Flurstücke durch Teilung oder Vereinigung kann es dadurch im Laufe der Zeit zu Unklarheiten kommen, welche Flächen tatsächlich von einem Recht betroffen sind. Auch Verträge oder Vereinbarungen können alte Flurstücksbezeichnungen beinhalten, die heutigen Flächen zugeordnet werden müssen.
Die Katasterbehörde kann in diesen Fällen die heutigen Bezeichnungen der Flächen feststellen und mit einer Identitätsbescheinigung bestätigen.
Notwendige Unterlagen
Schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück oder Gemeinde, Straße und Hausnummer).
Die jeweiligen Antragsteller*innen müssen ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Kosten
Die Kosten für Bescheinigungen richten sich in der Regel nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Für konkrete Vorhaben kann vorab eine Kostenschätzung durchgeführt werden.
Die Höhe der Kosten wird durch eine Kostenordnung verbindlich festgelegt.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Umfang der Arbeiten.
Externe Links